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Mein Honorar orientiert sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und wird am Ende jeder Behandlung bar entrichtet.
Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Kranken- und Zusatzversicherung einreichen können. In der Regel werden die Kosten nach den mit Ihnen vereinbarten Tarifen erstattet.
Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Am besten sie informieren sich vorher bei ihrer Kasse.
Kosten
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